Brandschutz


„Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht“, so § 3 a Satz 1 der Arbeitsstättenverordnung.

Aber was bedeutet dies eigentlich genau?

Als Arbeitgeber ist es in Ihrer Verantwortung, einen ordnungsgemäßen, sicheren und rechtskonformen Brandschutz zu organisieren.

Im Klartext: Arbeitgeber müssen alle Maßnahmen ergreifen, um Mitarbeiter zu schützen.

Was sind die richtigen Maßnahmen für meinen Betrieb und was sichert mich rechtlich ab?

Umso tiefer man in die Materie einsteigt desto komplizierter wird es – und das alles neben dem eigentlichen Geschäft. Machen Sie es sich einfacher und lassen Sie sich von qualifizierten Brandschutzbeauftragten betreuen. Insbesondere für Sonderbauten (Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten usw.) ist der Brandschutzbeauftragte sogar Pflicht.

SBAT legt für Sie Maßnahmen zur Brandverhütung fest und sorgt für organisatorische Sicherheit durch Aushänge und Brandschutzkonzept. 

Regelmäßige Begehungen. Mängel finden. Praxisorientierte Verbesserungsvorschläge. 

Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen für Sicherheit.

Leistungen


  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Durchführung von Begehungen
  • Erstellung von Gefahrstoffanweisungen
  • Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen
  • Beratung bei Beschaffungsmaßnahmen im Brandschutz
  • Moderation und Beratung in sämtlichen Belangen des Brandschutzes
  • Aufbau einer Brandschutzorganisation
  • Erstellung von Aushängen/Alarmplänen
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Erstellung Brandschutzordnung
  • Ausbildung Brandschutzhelfer