Arbeitsschutz ist oft ein lästiges Thema neben dem Hauptgeschäft, hält auf und es gibt unendlich viele Verordnungen, die man als Arbeitgeber gar nicht alle kennen kann.
Das Hauptgeschäft muss laufen, die Buchführung muss stimmen und jetzt soll auch noch der Arbeitsschutz von Ihnen nebenbei erledigt werden.
Ein Brand im Betrieb! Was kann es für Sie als Arbeitgeber oder Betriebsleiter Schlimmeres geben?
Produkte und Rohstoffe sind verbrannt, es gibt Sachschäden in großer Höhe und im schlimmsten Fall wurden einige Ihrer Mitarbeiter verletzt oder sind sogar durch Rauchgas und Flammen umgekommen.
Doch wie hätte der Brand verhindert und hätten die Mitarbeiter geschützt werden können?
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.
Davon abweichend kann der Unternehmer in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Erfahrungen eigene Prüffristen festlegen, wenn damit die gleiche Sicherheit erreicht werden kann.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination durch SBAT
„Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen“, so lautet der erste Satz in § 3 der Baustellenverordnung.
Es ist schön Fachexpertise im eigenen Haus zu haben, oft ist es sogar gefordert.
Von der befähigten Person zur Leiterprüfung über ein Deeskalationstraining bis zum Lehrgang zum Sicherheitsbeauftragten bietet SBAT Ihnen und Ihren Mitarbeitenden Schulungen an.