Aktualisierte DIN 13157 zum 01.11.2021 in Kraft getreten!

Zum 01.11.2021 trat die aktualisierte Fassung der DIN 13157 in Kraft und löste die bis zuletzt gültige DIN 13157 aus dem Jahr 2009 ab. Grundlegend beschreibt die DIN 13157, welche Materialien zur Ersten Hilfe in einen kleinen Verbandkasten oder Koffer gehören (Erste Hilfe Material Verbandkasten C). Im folgenden Beitrag werden die maßgeblichen Änderungen kompakt erläutert.

 

Die Norm gilt für sog. „Kleine Verbandkästen“, wie sie in Betrieben, auf Baustellen oder in Schulen und Kindertagesstätten vorhanden sein müssen, damit im Notfall Erste Hilfe Maßnahmen erfolgen können. Die bisher 65-teilige Ausrüstung aus der Version des Jahres 2009 wird in eine 85-teilige Version umgewandelt. Sie besteht aus den folgenden Einzelkomponenten:

 

Augenkompressen

Fingerverbände

Schere

Dreiecktücher

Heftpflaster

Verbandpäckchen

Wundschnellverbände

Einmalhandschuhe

Verbandtücher

Kälte-Sofortkompresse

Vliesstofftücher

Kompressen

Inhaltsverzeichnis

Erste Hilfe Broschüre

Fixierbinden

Pflasterstrips

Fingerkuppenverbände

Rettungsdecke

Folienbeutel

Feuchttücher

Gesichtsmasken

 

Änderungen bei den Inhaltsmengen

Folgende neuen Mengenangaben müssen gemäß der aktualisierten Norm umgesetzt werden:

  • 12 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 8 Stück)
  • 6 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 4 Stück)
  • 6 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 4 Stück)
  • 6 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 4 Stück)
  • 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 8 Stück)

 

Als neue Inhalte hinzugefügt werden außerdem 4 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut und 2 Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683).

 

Außenkennzeichnung nach DIN 13157

Bislang war es notwendig, Verbandkästen, die nicht die exakten Maße von 255 mm x 166 mm x 80 mm aufwiesen, mit einem zusätzlichen weißen Erste Hilfe Kreuz auf grünem Grund zu versehen. Diese Verpflichtung entfällt nun, denn es reicht der Verweis auf die Normierung nach DIN EN 13157.

Darüber hinaus gibt es noch detailliertere Vorgaben für den Schutz des Gehäuses vor Korrosion. Außerdem können die in der Ausrüstung enthaltenen Einmalhandschuhe neben der Zertifizierung als medizinische Schutzhandschuhe (EN 455) nun auch alternativ als Chemikalienhandschuhe (EN 374) zertifiziert sein.

 

Abgrenzung der Anforderungen zur DIN 13169

Grundsätzlich unterscheiden sich die beiden Normen nur nach der Größe des Verbandkastens sowie der Menge der enthaltenen Materialien. Im kleinen Koffer nach DIN 13157 sind die Hälfte der Mengen enthalten wie im großen Erste Hilfe Koffer nach der DIN 13169. Ausnahme sind folgende Produkte, da diese nur 1x enthalten sind:

  • Schere
  • Inhaltsliste
  • Erste Hilfe Broschüre

 

Haltbarkeit eines Verbandkastens

Grundsätzlich werden die Inhalte von Verbandkoffern in sterile und unsterile Verbandstoffe eingeteilt, denen unterschiedliche Haltbarkeiten zugesprochen werden: Sterile Verbandsmaterialien wie Kompressen und Verbandtücher haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum, welches bis zu 20 Jahre betragen kann.

Unsterile Verbandstoffe wie Fixierbänder, Dreiecktücher oder Rettungsdecken haben kein Mindesthaltbarkeitsdatum und müssen daher erst nach Verbrauch wiederaufgefüllt werden. Da jedoch insbesondere Einmalhandschuhe porös werden können oder die Klebekraft von Pflastern abnimmt, ist es wichtig, die Funktionalität der Materialien regelmäßig zu prüfen.

Beim Anbruch des Inhalts muss nicht der komplette Austausch aller Materialien erfolgen, sondern es können auch nur Einzelkomponenten wieder aufgefüllt werden.

 

Quelle:

www.sifa-news.de/news/gesundheitsschutz/2285-aktualisierte-din-13157-zum-01-11-2021-in-kraft-getretennotfall-am-arbeitsplatz-notfallnummern-muessen-im-betrieb-bekannt-sein