Arbeitsschutz, Bestandsschutz, Denkmalschutz

Immer wieder kommt es in Arbeitsstätten zu den Aussagen: "Gibt es da keinen Bestandsschutz?" oder "Das geht nicht wegen Denkmalschutz!"

 

 

Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung gelten sowohl für das Errichten, Einrichten, als auch das Betreiben von Arbeitsstätten (§1 Absatz 1 ArbStättV). Mit diesem ersten Satz der Arbeitsstättenverordnung ist der Bestandsschutz nichtig. Er wird auch durch keine andere Vorschrift geschützt.

Anders verhält es sich mit dem Denkmalschutz.
Der Denkmalschutz ist in verschiedenen Regelwerken erfasst und entsprechend beschrieben, ebenso wie der Arbeitsschutz, daher gilt es die beiden Regelwerke in Einklang zu bringen.
Der Arbeitsschutz und Denkmalschutz koexistieren im besten Fall.

In der Praxis ist jedoch oft das "entweder/oder" der Fall, keine der beiden Disziplinen möchte nachgeben zu Gunsten der anderen Disziplin.
Was also tun?
Die Unfallkasse NRW und auch ein Rechtsgutachten der BAUA streben ganz konkret die Annäherung zueinander an.

Dennoch hat das genannte Gutachten auch klar definiert wie in einem Fall der Kollision von Arbeitsstättenrecht und Baurecht (mit Denkmalschutz) umzugehen ist.
Es gilt jeweils der weitergehende Schutz, Maßstab hierbei sind insbesondere die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Anhand dieses Regelung kann eine eindeutige Entscheidung getroffen werden.

Türen von Notausgängen, die sich nach außen öffnen lassen, vermitteln im Notfall einen besseren Schutz, daher sind diese den Bestimmungen des Bauordnungsrechtes vorzuziehen.
Die Rangfolge der Maßnahmen misst sich neben dem Sicherheitsniveau auch an der Systematik des innerstaatlichen Rechtes. Die Arbeitsstättenverordnung ist Bundesrecht, dieses steht nach §31 des Grundgesetztes über dem Landesrecht und ist somit bevorzugt zu behandeln.

Denkmalschutz und Baurecht sind richtig und wichtig.
Personenschutz und Menschenleben sind jedoch wichtiger.

Das gesamte Rechtsgutachten ist zu lesen unter:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd95.html