Worauf müssen sich Handel und Beschäftigte einstellen? Die neue PSA-Verordnung der EU* richtet sich vor allem an Hersteller. Händler und Importeure erhalten eine neue Verantwortung.
Die wichtigsten Neuerungen aus Sicht des Arbeitsschutzes im Überblick:
Einige wesentliche Änderungen ergeben sich aus einer veränderten Einstufung von Produkten als PSA (Persönliche Schutzausrüstung). Es gibt drei Kategorien, denen unterschiedliche Prüfanforderungen zugeordnet sind. Produkte wie Gehörschutz, Rettungswesten oder PSA zum Schutz gegen Kettensägenschnitte fallen - neu - unter die Kategorie III. Damit unterliegen sie einer Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle. Kategorie III enthält "Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können"
Aus der veränderten Einstufung von PSA ergibt sich auch eine Konsequenz für die Anwender von PSA. Für Schutzausrüstung der Kategorie III gilt in Deutschland die Pflicht zu einer praktischen der Beschäftigten.
Der Geltungsbereich der Verordnung ist umfassender als zuvor. Sie nimmt jetzt alle Wirtschaftsakteure in die Pflicht. Mussten bislang nur die Hersteller prüfen, ob ihre PSA-Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen, werden nun auch Händler und Importeure in die Verantwortung genommen. Sie müssen sich bei den gehandelten Produkten vergewissern, dass sie geprüft wurden und über eine entsprechende Bescheinigung verfügen. Händler dürfen PSA die vor dem 21. April 2019 nach alter PSA-Richtlinie vom Hersteller oder seinen Bevollmächtigter rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde und für die noch eine gültige Baumusterbescheinigung existiert, bis maximal 20. April 2023 auf den Markt bringen.
Hersteller müssen die so genannte Konformitätserklärung jedem einzelnen Produkt beifügen. Die Erklärung bestätigt, dass das Produkt den Anforderungen der Verordnung entspricht. Bislang reichte es aus, die Konformitätserklärung "auf Verlangen" vorlegen zu können.
EU-Baumusterbescheinigung gilt nur noch 5 Jahre
* offizielle Bezeichnung: "Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG".
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:
http://www.dguv.de/dguv-test/aktuelles/2017/2017_details_155266.jsp