Arbeitgebende und Unternehmen sind gemäß Paragraf 3, Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können. Dafür müssen sie die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, diese überprüfen und bei Bedarf anpassen. Verstellte Fluchtwege etwa oder kaputte Arbeitsmittel fallen leicht auf. Aber ist auch die Beleuchtungssituation im Büro so gestaltet, dass sich Mitarbeitende zu jeder Tageszeit wohlfühlen und ohne Beeinträchtigung – also ergonomisch – arbeiten können? Das ist weniger schnell ersichtlich.
Ergonomische Arbeitsbedingungen sind aber ein Faktor für langfristig gesundes, motiviertes und effizientes Arbeiten und somit auch wichtig für die unternehmerische Planbarkeit. Darum ist es für Unternehmen und Führungskräfte lohnenswert, sich mit der Gestaltung ergonomischer Arbeitsbedingungen zu beschäftigen. Bei der Etablierung hilft die neue DGUV Information 209-098 „Mensch und Arbeitsplatz – Wegweiser ergonomische Arbeitsgestaltung“.
Die relevanten Gestaltungsfelder
Sie greift zehn Gestaltungsfelder auf und beantwortet – den Prozessschritten einer Gefährdungsbeurteilung folgend – die in Sachen Arbeitsplatzgestaltung dafür wichtigen Fragen: Wo ist die Gefährdung oder Belastung relevant? Welche Auswirkungen können diese auf den Menschen haben? Was ist bei der Beurteilung der Belastung besonders zu beachten?
Rechtliche Grundlagen auf einen Blick
Jedes Kapitel des Wegweisers endet mit den rechtlichen Grundlagen, die verbindliche Anforderungen für die jeweiligen Gestaltungsfelder beinhalten. Auch die passenden DGUV Informationen, die für die Anpassung, Verbesserung oder Neugestaltung herangezogen werden sollten, sind genannt und verlinkt. So können Führungskräfte, die eine Veränderung anstoßen wollen, tiefergehende Informationen sofort einsehen.
Klicktipp:
Der Wegweiser ergonomische Arbeitsgestaltung ist auf der Website der DGUV zum Download verfügbar.
Die DGUV Informationen selbst sind zwar nicht rechtsverbindlich, enthalten aber praxisnahe Empfehlungen zu den rechtlich verbindlichen Verordnungen. Orientieren sich Führungskräfte bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsbedingungen am Wegweiser und den angegebenen DGUV Informationen, profitieren sie vom praktischen Erfahrungsschatz der Betriebe.

