Ergonomischer Arbeitsplatz für langfristig gesunde Arbeit

Ein Wegweiser für Verantwortliche: Durch eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes sichere und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen.

Arbeitgebende und Unternehmen sind gemäß Paragraf 3, Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können. Dafür müssen sie die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, diese über­prüfen und bei Bedarf anpassen. Verstellte Flucht­wege etwa oder kaputte Arbeitsmittel fallen leicht auf. Aber ist auch die Be­leuch­tungs­situation im Büro so gestaltet, dass sich Mitarbeitende zu jeder Tageszeit wohlfühlen und ohne Beein­trächtigung – also ergonomisch – ar­beiten können? Das ist weniger schnell ersichtlich.

Ergonomische Arbeits­bedingungen sind aber ein Faktor für lang­fristig gesundes, motiviertes und effizientes Arbeiten und ­somit auch wichtig für die unter­nehme­rische Planbarkeit. Darum ist es für Unter­nehmen und Führungskräfte lohnenswert, sich mit der Gestaltung ergonomischer Arbeitsbedingungen zu ­beschäftigen. Bei der Etablierung ­hilft die neue DGUV Information 209-098 „Mensch und Arbeitsplatz – Wegweiser ergonomische Arbeitsgestaltung“.

Die relevanten Gestaltungsfelder

Sie greift zehn Gestaltungsfelder auf und beantwortet – den Prozessschritten einer Gefährdungsbe­urteilung folgend – die in Sachen Arbeitsplatzgestaltung dafür wichtigen Fragen: Wo ist die Gefährdung oder Belastung relevant? Welche Auswirkungen können diese auf den Menschen haben? Was ist bei der Beurteilung der Belastung besonders zu beachten?

Rechtliche Grundlagen auf einen Blick

Jedes Kapitel des Wegweisers endet mit den rechtlichen Grundlagen, die verbindliche Anforderungen für die jeweiligen Gestaltungsfelder beinhalten. Auch die passenden DGUV Informationen, die für die Anpassung, Verbesserung oder Neu­ge­stal­tung heran­gezogen werden sollten, sind genannt und verlinkt. So können Führungskräfte, die eine Veränderung anstoßen wollen, tiefer­gehen­de Informationen sofort einsehen.

Klicktipp:

 

Der Wegweiser ergonomische ­Arbeitsgestaltung ist auf der Website der DGUV zum Download verfügbar.

 

Die DGUV Informationen selbst sind zwar nicht rechtsver­bindlich, enthalten aber praxisnahe Empfehlungen zu den rechtlich verbindlichen Verordnungen. Orientieren sich Führungskräfte bei der Gestaltung ergono­mischer Arbeitsbe­dingungen am Wegweiser und den angegebenen DGUV Informationen, profitieren sie vom praktischen Erfahrungsschatz der Betriebe.