Stufe statt Sprosse bei der Leiter

Überraschend wurde die Technische Regel für Betriebsmittel 2121 Teil 2 zu Beginn 2019 überarbeitet und ergänzt.

Die neue Regel besagt, dass lediglich von Stufen und Plattformen aus, gearbeitet werden darf, dies stellt viele Handwerksbetriebe vor eine wahre Herkulesaufgabe!

Doch warum wurde die Regel geändert?

Die Begründung in der Regel selbst lautet: „Aufgrund der Absturzgefährdung und der höheren ergonomischen Belastung im Arbeitsalltag“

Diese Begründung sorgt dafür, dass: „tragbare Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz nur verwendet werden (dürfen), wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht und der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegt“

Dies bedeutet für die meisten Handwerksunternehmen dass viele vorhanden Leitern ersetzt werden müssen, gut erhaltene Leitern, in der reinen Theorie weggeschmissen werden können, denn eine Stufe ist nach der Leiternorm DIN EN 131-1 ein Auftritt mit einer Mindesttiefe von 80 mm. Eine Sprosse hat eine Mindestauftrittstiefe von 20 mm bis 79 mm.

Doch dort kann Abhilfe geschaffen werden. 

„In besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Arbeiten in engen Schächten oder bei der Ernte im Obstbau) ist ein Arbeiten auf tragbaren Leitern mit Sprossen zulässig. Die besonderen Gründe sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.“

In der Gefährdungsbeurteilung darf also definiert werden Leitern zum Beispiel weiter zu benutzen bis diese abgängig sind.

Aus wirtschaftlicher Sicht macht es durchaus Sinn die alten Leitern weiter zu benutzen, aus sicherheitstechnischer Sicht hingegen ist nicht ersichtlich warum Leitern welche 2018 noch geeignet waren über Nacht ungeeignet sind.

 

Quellen:

 https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-2121-Teil-2.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 https://www.mauderer.de/fileadmin/user_upload/mauderer/produkte/leitern/downloads/Statement_der_Leiterindustrie_zur_neuen_TRBS_2121-2.pdf

 

Zusätzliche Informationen:

https://www.bgbau.de/mitteilung/aktuelle-aenderungen-bei-der-verwendung-von-leiter-und-geruesten/